Umsatzsteuer-Nachschau: Hier kommt der Prüfer unangemeldet
Diese Art der Betriebsprüfung regelt der § 27b Umsatzsteuergesetz. Der Hintergrund: Mit einer möglichen Nachschau soll einem Vorsteuerbetrug vorgebeugt und die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer sichergestellt werden. Im Gegensatz zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird die Nachschau vorher nicht angekündigt. Sie ist zumeist kürzer und umfasst weniger Bereiche als andere Prüfungen. Stichprobenartig werden bestimmte Sachverhalte unter die Lupe genommen.
…