Mit Verfügung vom 31.03.2025 (Az.: S 2241-St 222/St 221-3035/2022) stellt das Landesamt für Steuern Niedersachsen klar: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter unterliegt künftig strengeren steuerlichen Regeln – insbesondere, wenn Kapitalgesellschaften beteiligt sind.
Gleich zwei Stolperfallen lauern aktuell bei der Versteuerung der privaten Autonutzung von Dienstwagen. Die häufig genutzte 1-%-Regelung ist in den Fokus des Finanzamts gerückt und betrifft Unternehmer und Arbeitnehmer.