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Kommt die EU-Brieftasche für Unternehmen?
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
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Trickbetrug und Steuer: Keine außergewöhnliche Belastung bei Schockanruf?
Ein aktueller Fall vor dem FG Münster zeigt: Wer Betrügern aufsitzt und Geld verliert, kann den Schaden steuerlich nicht ohne Weiteres geltend machen. Wann Zahlungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden – und wann nicht.