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Investition

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SteuerSPARticker
Bild: © Seiya Tabuchi / iStock / Getty Images Plus

Denkmalgeschützte Immobilien bieten hohe steuerliche Abschreibungspotenziale – allerdings nur für den Gebäudewert. Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass auch bei Denkmalobjekten der Kaufpreis zwingend in Gebäude und Grund & Boden aufzuteilen ist, da letzterer steuerlich nicht abschreibbar ist. Maßgeblich für die AfA ist eine nachvollziehbare Bewertung, regelmäßig nach dem Ertragswertverfahren.

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