Digitale Steuerbescheide – was jetzt gilt
Warum die Umstellung?
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV („BEG IV“) wurde die Gesetzeslage zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in der Abgabenordnung (AO) geändert. Neue Rechtsgrundlage ist insbesondere die Neufassung des § 122a AO seit 01.01.2026. Ziel ist es, den Weg zur digitalen Steuerverwaltung konsequent zu beschreiten, Bürokratiekosten zu reduzieren und Prozesse effizienter zu gestalten.
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