Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Ferienwohnung

Wer mit einer Ferienwohnung Einkünfte erzielen will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen – sonst droht steuerlich die Einstufung als (nicht gewünschte) „Liebhaberei“. Der Bundesfinanzhof hat nun neue Maßstäbe gesetzt, wann eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (BFH, Urteil vom 12.08.2025, Az.: IX R 23/24).

1 von 1