Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

News
27. November 2025

Die Wirtschafts-ID kommt automatisch – was Sie trotzdem wissen sollten

Gratis
Illustration einer Identifikationskarte.
Bild: © tsingha25/Getty Images
Die W‑ID wird seit November 2024 stufenweise an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Ab dem Jahr 2027 wird ihre Nutzung verbindlich. Wer sie schon nutzt und was sich ändert.

Wer erhält die neue „W-ID“ und wer nicht?

Alle natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Und zwar unabhängig davon, ob sie gewerblich oder freiberuflich aktiv sind. Die Vermietung oder Vermögensverwaltung zählt nicht dazu. Sofern Ihre Firma bereits eine UST Identifikationsnummer hat, erhalten Sie keine zusätzliche „W-ID“. Der Unterschied zwischen UST- und W-ID: Die UST-Identifikationsnummer dient speziell dem innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU. Da hiermit bereits eine eindeutige Identifizierung besteht, erhalten Firmen nicht zusätzlich noch die Wirtschafts-ID. Die USt-Identnummer können Sie wie bisher weiterverwenden, die „W-ID“ ersetzt nicht die „UST-ID“. Auf Dauer wird die bisherige Umsatzsteuer-Identnummer unverändert auch als Wirtschafts-ID geführt.

Wie erfahre ich „meine Wirtschafts-ID“?

Bei wirtschaftlich Tätigen, die keine Umsatzsteuer-Identnummer besitzen oder ihre wirtschaftliche Tätigkeit neu aufnehmen, erfolgt die Bekanntgabe der W-ID über das Elster-Portal.Vorausgesetzt, Sie verfügen über ein Elster-Benutzerkonto. Ansonsten erhalten Sie die neue Identnummer per Post. Haben Sie der Finanzverwaltung einen Empfangsbevollmächtigten genannt, wird Ihre W-ID dieser Person über Elster mitgeteilt – etwa Ihrem Steuerberater.

Wie sieht die neue Identnummer aus?

Die ist im Aufbau vergleichbar mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie beginnt mit den Buchstaben „DE“, es folgen neun Ziffern und abschließend ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal (Beispiel: DE123456789-00001). Sofern Sie mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, vergibt das BZSt ab dem kommenden Jahr hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale (Beispiel-00002 für die zweite wirtschaftliche Tätigkeit). Auch hier erfolgt die Vergabe automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Expertentipp
Welche Daten unter der Wirtschafts-ID-Nummer gespeichert werden, finden Sie in § 139c Abs. 3 bis 5 AO.

Joachim Welper

Joachim Welper