Bildung schützt nicht vor Steuern – jedenfalls nicht immer. Der BFH hat klargestellt, warum Lehrtätigkeit über eine GmbH zur vollen Gewerbesteuer führen kann, während selbstständige Lehrer auch ohne Vertrag mit den Schülern umsatzsteuerfrei bleiben. Was jetzt gilt und welche Fallstricke Bildungsträger kennen sollten, lesen Sie hier.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Willkürverbot im Steuerrecht gestärkt: Auch mündliche oder gelebte Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen können steuerlich anerkannt werden – selbst bei hohen Beträgen. Gleichzeitig hat der BFH klargestellt, welche E-Mails Unternehmen im Rahmen einer Außenprüfung wirklich vorlegen müssen. Zwei Entscheidungen, die die Praxis spürbar entlasten.