Gerät die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten, muss schnell gehandelt werden. Denn der Geschäftsführer ist verpflichtet, bei bestimmten Insolvenzgründen innerhalb der vorgegebenen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, droht ihm die persönliche Haftung bei gegen ihn gerichteten Ersatzansprüchen.