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Arbeitgeberhaftung

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Das Kleingedruckte
Bild: © Feodora Chiosea/iStock/Getty Images Plus

Eigentlich können Sie als Arbeitgeber nur Fehler machen – deshalb ist die ­Einschaltung eines bAV-Experten alternativlos.

Bei der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Denn neben dem Betriebsrentenrecht spielen hier auch Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eine Rolle.

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Haftung: Arbeitgeber muss für die zugesagte bAV einstehen
Bild: © PrathanChorruangsak/Getty Images

Sagt der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu, muss er dafür einstehen. Das gilt auch, wenn die Durchführung der bAV nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern über einen externen Versorgungsträger.

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