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außergewöhnliche Belastungen

Ohne Belege, ohne komplizierte Berechnungen: Der Pflege-Pauschbetrag ist eine einfache Möglichkeit, Pflege steuerlich geltend zu machen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein aktueller Fall vor dem FG Münster zeigt: Wer Betrügern aufsitzt und Geld verliert, kann den Schaden steuerlich nicht ohne Weiteres geltend machen. Wann Zahlungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden – und wann nicht.

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