Wird eine Erbschaft nicht sofort, sondern erst Jahre nach dem Todesfall unter den Erben aufgeteilt, droht nach bisheriger Auffassung schnell der Verlust steuerlicher Vorteile. Doch mit Urteil vom 15.05.2024 (Az.; II R 12/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt: Auch bei einer späteren Erbauseinandersetzung können steuerliche Begünstigungen – etwa für Betriebsvermögen oder das Familienheim – weiter berücksichtigt werden.