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Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Beteiligungsformen
Wann eine atypisch stille Beteiligung steuerlich vorteilhaft ist
Mehr Flexibilität, geringere Steuerlast – die atypisch stille Gesellschaft kann in bestimmten Fällen ein echtes Steuersparmodell sein. Vorausgesetzt, die Gestaltung hält dem Fremdvergleich stand.