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Betriebliche Altersversorgung

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Versorgungsordnung zur arbeitnehmerfinanzierten bAV
Bild: © PRUDENCIOALVAREZ/Getty Images

Bestimmt eine Versorgungsordnung die Regeln für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV, kann die Versorgungsordnung nicht zugleich auch die Versorgungszusage sein. Vielmehr wird die Versorgungszusage erst durch die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung erteilt.

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Das Kleingedruckte
Bild: © Feodora Chiosea/iStock/Getty Images Plus

Eigentlich können Sie als Arbeitgeber nur Fehler machen – deshalb ist die ­Einschaltung eines bAV-Experten alternativlos.

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Beratungsprotokoll zur bAV: So gut wie nie vorhanden
Bild: ©Thank you for your assistant/iStock/Getty Images Plus

Erfüllt der Arbeitgeber seine korrekte und umfassende Informationspflicht über die Entgeltumwandlung für die bVA, sollte das unbedingt in einem Beratungsprotokoll ausführlich dokumentiert werden.

Bei der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Denn neben dem Betriebsrentenrecht spielen hier auch Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eine Rolle.

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bAV: Das sollten Arbeitgeber wissen
Bild: © GamePH/Getty Images

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt wurden. Sie ist herkömmlicherweise eine freiwillige Arbeitgeberleistung.

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Haftung: Arbeitgeber muss für die zugesagte bAV einstehen
Bild: © PrathanChorruangsak/Getty Images

Sagt der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu, muss er dafür einstehen. Das gilt auch, wenn die Durchführung der bAV nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern über einen externen Versorgungsträger.

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