Bildung schützt nicht vor Steuern – jedenfalls nicht immer. Der BFH hat klargestellt, warum Lehrtätigkeit über eine GmbH zur vollen Gewerbesteuer führen kann, während selbstständige Lehrer auch ohne Vertrag mit den Schülern umsatzsteuerfrei bleiben. Was jetzt gilt und welche Fallstricke Bildungsträger kennen sollten, lesen Sie hier.