Mit Verfügung vom 31.03.2025 (Az.: S 2241-St 222/St 221-3035/2022) stellt das Landesamt für Steuern Niedersachsen klar: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter unterliegt künftig strengeren steuerlichen Regeln – insbesondere, wenn Kapitalgesellschaften beteiligt sind.