Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.
Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox
bAV: Haftung(sschutz) für Arbeitgeber
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Steuerabzug
Trickbetrug und Steuer: Keine außergewöhnliche Belastung bei Schockanruf?
Ein aktueller Fall vor dem FG Münster zeigt: Wer Betrügern aufsitzt und Geld verliert, kann den Schaden steuerlich nicht ohne Weiteres geltend machen. Wann Zahlungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden – und wann nicht.