Mit dem neuen Umwandlungssteuer-Erlass 2025 bringt die Finanzverwaltung weitreichende Änderungen bei den Sperrfristregelungen des UmwStG auf den Weg. Besonders betroffen sind Einbringungen und Anteilstauschvorgänge unter dem gemeinen Wert.
Die Finanzverwaltung hat infolge umfangreicher gesetzgeberischer Maßnahmenpakte einen neuen sog. Umwandlungssteuer-Erlass 2025 (UmwStE 2025) erlassen. Hierzu haben wir bereits grundlegend in unserer Oktober-Ausgabe von „Steuer‑Sparbrief AKTUELL“ berichtet.