Das Bundesverfassungsgericht hat das Willkürverbot im Steuerrecht gestärkt: Auch mündliche oder gelebte Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen können steuerlich anerkannt werden – selbst bei hohen Beträgen. Gleichzeitig hat der BFH klargestellt, welche E-Mails Unternehmen im Rahmen einer Außenprüfung wirklich vorlegen müssen. Zwei Entscheidungen, die die Praxis spürbar entlasten.