Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Zuschläge

SSB+
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Bild: © Alina Naumova / iStock / Getty Images Plus

Eigentlich logisch: Wer länger arbeitet, als er muss, macht Überstunden. Ob Teilzeit- oder Vollzeitkraft, macht dabei keinen Unterschied. Erst ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitgeber bei der Vergütung von Überstunden nicht diskriminieren dürfen.

1 von 1