Späte Erbauseinandersetzung – trotzdem Steuervorteile sichern
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Wird eine Erbschaft nicht sofort, sondern erst Jahre nach dem Todesfall unter den Erben aufgeteilt, droht nach bisheriger Auffassung schnell der Verlust steuerlicher Vorteile. Doch mit Urteil vom 15.05.2024 (Az.; II R 12/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt: Auch bei einer späteren Erbauseinandersetzung können steuerliche Begünstigungen – etwa für Betriebsvermögen oder das Familienheim – weiter berücksichtigt werden.
Der Streitfall
Im Streitfall erbten zwei Brüder von ihren Eltern – jeweils zur Hälfte. Zum Nachlass gehörten: Grundstücke, eine 20-%-Beteiligung…