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Analyse
26. Februar 2026

Beratungsprotokoll zur bAV: So gut wie nie vorhanden

SSB+
Beratungsprotokoll zur bAV: So gut wie nie vorhanden
Bild: ©Thank you for your assistant/iStock/Getty Images Plus
Erfüllt der Arbeitgeber seine korrekte und umfassende Informationspflicht über die Entgeltumwandlung für die bVA, sollte das unbedingt in einem Beratungsprotokoll ausführlich dokumentiert werden.

Ein versicherungsrechtliches Protokoll, in dem etwa die Produktdetails aufgeführt sind, reicht dazu nicht aus. Vielmehr ist arbeitsrechtlich einwandfrei zu protokollieren, dass etwa die Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherer und Durchführungswege sorgfältig abgewogen wurden.

Joachim Welper
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