Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Analyse
26. Februar 2026

Das Kleingedruckte

SSB+
Das Kleingedruckte
Bild: © Feodora Chiosea/iStock/Getty Images Plus
Eigentlich können Sie als Arbeitgeber nur Fehler machen – deshalb ist die ­Einschaltung eines bAV-Experten alternativlos.

Insbesondere beim „Kleingedruckten“ weiß der bAV-Experte, worauf es ankommt und wo sich haftungsträchtige Risiken verbergen. Dabei kann der Versicherer die Rente nur dann kürzen, wenn das in den Vertragsbedingungen, in der Satzung und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist. Daneben ist unter bestimmten Voraussetzungen nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Prämien- und Leistungsänderung seitens des Versicherers möglich. Diese Vorschrift sollte daher ausgeschlossen sein. Ob Kürzungsmöglichkeiten bestehen oder nicht, prüft der bAV-Experte. Das gilt ebenso für unvorteilhafte Berechnungsklauseln für den Rentenfaktor und anderen für den Arbeitgeber nachteiligen Bestimmungen.

Joachim Welper
+

Weiterlesen mit Steuersparbrief +

Sollten Sie noch keinen persönlichen Login eingerichtet haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice service@weka.de.

Weiterlesen mit Steuersparbrief +
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek inklusive Heftarchiv, Arbeitshilfen und Downloads.
Aktuelles Steuerrecht für Unternehmer und Steuerdienstleister.
Direkter Draht zu unseren Experten für Themenwünsche und Fragen.