Bestimmt eine Versorgungsordnung die Regeln für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV, kann die Versorgungsordnung nicht zugleich auch die Versorgungszusage sein. Vielmehr wird die Versorgungszusage erst durch die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung erteilt.
Kurz gesagt: Wer verheiratet ist und unterschiedlich verdient – insbesondere, wenn nur ein Ehepartner Kirchenmitglied ist –, kann plötzlich mit dem sog. besonderen Kirchgeld konfrontiert werden. Was sich dahinter verbirgt, ist vielen nicht klar.
Erfüllt der Arbeitgeber seine korrekte und umfassende Informationspflicht über die Entgeltumwandlung für die bVA, sollte das unbedingt in einem Beratungsprotokoll ausführlich dokumentiert werden.
Bei der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Denn neben dem Betriebsrentenrecht spielen hier auch Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eine Rolle.
Hat die Grundsteuerreform bei Ihnen auch für eine spürbare Erhöhung der Abgaben gesorgt? Dann kann der Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer in diesem Jahr besonders wertvoll sein. Wir zeigen, in welchen Fällen sich Sparpotenzial bietet.
Verluste aus einem neuen Geschäftsmodell – steuerlich absetzbar oder Liebhaberei? Ein aktuelles BFH-Urteil bringt Klarheit: Auch geplante Gewinne aus späteren Veräußerungen können entscheidend sein. Wer bei der Planung klug vorgeht, kann teure Überraschungen vermeiden.
Versteuert der Arbeitgeber eine Erholungsbeihilfe pauschal, hat der Mitarbeiter mehr auf dem Konto. Die Pauschalversteuerung ist auch möglich, wenn er dafür auf sein Gehalt verzichtet.
Ohne Belege, ohne komplizierte Berechnungen: Der Pflege-Pauschbetrag ist eine einfache Möglichkeit, Pflege steuerlich geltend zu machen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sagt der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu, muss er dafür einstehen. Das gilt auch, wenn die Durchführung der bAV nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern über einen externen Versorgungsträger.