Schätzungen nach der Richtsatzsammlung galten lange als Standard. Doch der BFH hat jetzt Zweifel an deren Tragfähigkeit geäußert – und sendet ein klares Signal: Pauschale Aufschläge reichen nicht mehr.
Eigentlich logisch: Wer länger arbeitet, als er muss, macht Überstunden. Ob Teilzeit- oder Vollzeitkraft, macht dabei keinen Unterschied. Erst ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitgeber bei der Vergütung von Überstunden nicht diskriminieren dürfen.
Welche steuerrechtlichen Fragen beschäftigen derzeit die höchsten Gerichte? – In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über ausgewählte Verfahren, die aktuell beim Bundesverfassungsgericht oder Bundesfinanzhof anhängig sind – und deren Ausgang erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpraxis haben kann.
Das FG Münster hat mit Urteil vom 23.06.2025, Az.: 10 K 1483/24 E, zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der sog. Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastungen (agB) entschieden.
Mit dem neuen Umwandlungssteuer-Erlass 2025 bringt die Finanzverwaltung weitreichende Änderungen bei den Sperrfristregelungen des UmwStG auf den Weg. Besonders betroffen sind Einbringungen und Anteilstauschvorgänge unter dem gemeinen Wert.
Viele Onlineprojekte finanzieren sich teilweise über freiwillige Unterstützungszahlungen – sog. Donations oder Patenschaften. Doch wie sind diese steuerlich zu behandeln? Ein aktuelles Urteil bringt Klarheit und zeigt, unter welchen Voraussetzungen die Umsatzsteuer außen vor bleibt – inklusive voller Vorsteuererstattung.
Mit der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) nebst anschließender Restschuldbefreiung erhält der Schuldner die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Gerät die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten, muss schnell gehandelt werden. Denn der Geschäftsführer ist verpflichtet, bei bestimmten Insolvenzgründen innerhalb der vorgegebenen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, droht ihm die persönliche Haftung bei gegen ihn gerichteten Ersatzansprüchen.
Je nach persönlicher, beruflicher oder unternehmerischer Situation kommen verschiedene Insolvenzverfahren in Betracht. Welches im konkreten Einzelfall einschlägig ist, erschließt sich nicht ohne Weiteres. Eine erste Orientierung bietet der folgende Überblick.
Am Tag der Verfahrenseröffnung erlässt das Insolvenzgericht einen Eröffnungsbeschluss, wonach das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Damit enden die vorläufigen Verfahren, also auch der Schutzschirm. Zugleich wird ein Insolvenzverwalter oder ein Sachwalter bestellt, d.h. in der Regelinsolvenz ein Insolvenzverwalter nach § 27 InsO, der die volle Kontrolle über das Vermögen des Schuldners erhält.