Wer mit einer Ferienwohnung Einkünfte erzielen will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen – sonst droht steuerlich die Einstufung als (nicht gewünschte) „Liebhaberei“. Der Bundesfinanzhof hat nun neue Maßstäbe gesetzt, wann eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (BFH, Urteil vom 12.08.2025, Az.: IX R 23/24).
Für etliche Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten zu Beginn des neuen Jahres. Auch bestimmte Mitarbeiter haben dann weniger Netto vom Brutto auf ihrer Lohnabrechnung. Die Neuerungen gelten gleich ab dem 1. Januar.
Das FG Köln hat mit Urteil vom 28.01.2025, Az.: 11 K 2808/19, zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der USt-Voranmeldung entschieden.
Mit Verfügung vom 31.03.2025 (Az.: S 2241-St 222/St 221-3035/2022) stellt das Landesamt für Steuern Niedersachsen klar: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter unterliegt künftig strengeren steuerlichen Regeln – insbesondere, wenn Kapitalgesellschaften beteiligt sind.
Gleich zwei Stolperfallen lauern aktuell bei der Versteuerung der privaten Autonutzung von Dienstwagen. Die häufig genutzte 1-%-Regelung ist in den Fokus des Finanzamts gerückt und betrifft Unternehmer und Arbeitnehmer.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten hohe steuerliche Abschreibungspotenziale – allerdings nur für den Gebäudewert. Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass auch bei Denkmalobjekten der Kaufpreis zwingend in Gebäude und Grund & Boden aufzuteilen ist, da letzterer steuerlich nicht abschreibbar ist. Maßgeblich für die AfA ist eine nachvollziehbare Bewertung, regelmäßig nach dem Ertragswertverfahren.
Ein aktueller Fall vor dem FG Münster zeigt: Wer Betrügern aufsitzt und Geld verliert, kann den Schaden steuerlich nicht ohne Weiteres geltend machen. Wann Zahlungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden – und wann nicht.
Verluste aus Kapitalanlagen konnten bisher nur in der Höhe begrenzt steuerlich abgesetzt werden. Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ist jedoch nunmehr eine unbegrenzte Verlustverrechnung im Einzelfall möglich. Nachstehend dazu die praktischen Einzelheiten.
Bildung schützt nicht vor Steuern – jedenfalls nicht immer. Der BFH hat klargestellt, warum Lehrtätigkeit über eine GmbH zur vollen Gewerbesteuer führen kann, während selbstständige Lehrer auch ohne Vertrag mit den Schülern umsatzsteuerfrei bleiben. Was jetzt gilt und welche Fallstricke Bildungsträger kennen sollten, lesen Sie hier.