Digitale Steuerbescheide – was jetzt gilt
Warum die Umstellung?
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV („BEG IV“) wurde die Gesetzeslage zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in der Abgabenordnung (AO) geändert. Die Neufassung des § 122a AO bildet die rechtliche Grundlage für die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Der gesetzlich vorgesehene Regelfall der elektronischen Bekanntgabe greift jedoch erst ab dem 01.01.2027. Ziel ist es, den Weg zur digitalen Steuerverwaltung konsequent zu beschreiten, Bürokratiekosten zu reduzieren und Prozesse effizienter zu gestalten.
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