Der Streitfall
Der Steuerpflichtige war im Streitjahr zu 80 % an einer spanischen Kapitalgesellschaft beteiligt. Die übrigen Anteile hielten seine beiden Kinder jeweils zur Hälfte. Der Steuerpflichtige hatte der Gesellschaft ein Darlehen nebst Verzinsung gewährt. Die Zinsen waren bei Fälligkeit des Darlehens zahlbar. Das Darlehen hatte eine Laufzeit von zehn Jahren.
Mit notariellem Vertrag verzichtete der Steuerpflichtige auf die Darlehensrückzahlungsforderung gegenüber der Gesellschaft und leistete eine Einlage in die Gesellschaft. Gleichzeitig wurde das Stammkapital der Gesellschaft erhöht (sog. Debt-Equity-Swap).
Das FA ging davon aus, dass dem Steuerpflichtigen hingegen Zinsen zugeflossen seien, und berücksichtigte entsprechende Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Einspruchs- & Klageverfahren verliefen bisher erfolglos.
