Einstieg: Streit um „Spielgold“ mit echter Steuerwirkung
Digitale Geschäftsmodelle geraten zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Im Streitfall tauschte ein Unternehmen virtuelle Spielwährung („Gold“) eines Online-Games gegen echtes Geld. Die zentrale Frage: Handelt es sich um steuerfreie Finanzumsätze – oder um ganz normale, steuerpflichtige Leistungen?
Keine Steuerbefreiung wie bei Kryptowährungen
Der EuGH verneint eine Gleichstellung mit klassischen oder auch bestimmten virtuellen Zahlungsmitteln (z.B. Bitcoin). Entscheidend ist die Funktion der Währung: Steuerfreiheit setzt voraus, dass die virtuelle Währung als alternatives Zahlungsmittel dient und keinen anderen Zweck erfüllt. Beides liegt bei reinen Spielwährungen nicht vor. Diese können ausschließlich innerhalb eines Spiels eingesetzt werden und werden außerhalb nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Folge: Der Umtausch von Echtgeld in Spielwährung ist kein steuerfreier Finanzumsatz, sondern steuerpflichtig.