Rückwirkender Teilwertansatz bei Sperrfristverstoß durch sog. Körperschaftsklausel
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Mit Verfügung vom 31.03.2025 (Az.: S 2241-St 222/St 221-3035/2022) stellt das Landesamt für Steuern Niedersachsen klar: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter unterliegt künftig strengeren steuerlichen Regeln – insbesondere, wenn Kapitalgesellschaften beteiligt sind.
Das damalige Jahressteuergesetz 2024 „kippte“ eine BFH-Entscheidung und sorgte damit für Klarheit: In bestimmten Fällen ist die bisher steuerneutrale Buchwertübertragung nicht mehr zulässig.
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