Termin 31.03.2026: Antrag auf Grundsteuererlass – nach Erhöhungen jetzt handeln
Die Möglichkeit zur Reduzierung der Grundsteuer findet sich in § 34 Grundsteuergesetz. Ganz wichtig: Es gibt eine Frist für die Antragstellung, die endet am 31.03.2026. Wenn Sie von einem Teilerlass profitieren können, ist daher rasches Handeln angezeigt. Hier ist ein Teilerlass möglich: Sofern sich die Einnahmen aus der Immobilie erheblich vermindert haben oder vollständig ausgefallen sind, ist ein Antrag Erfolg versprechend. Entscheidende Voraussetzung: Sie als Eigentümer haben den Mietausfall nicht selbst verschuldet. Typische Antragsgründe sind:
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