Beratungsprotokoll zur bAV: So gut wie nie vorhanden
Ein versicherungsrechtliches Protokoll, in dem etwa die Produktdetails aufgeführt sind, reicht dazu nicht aus. Vielmehr ist arbeitsrechtlich einwandfrei zu protokollieren, dass etwa die Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherer und Durchführungswege sorgfältig abgewogen wurden.
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