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Hintergrund
28. Mai 2026

Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung 2025

SSB+
Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung 2025
Bild: © NataliaDeriabina-iStock-Getty-Images-Plus
Bei der Einkommensteuererklärung 2025 sind höhere Kinderbetreuungskosten als bisher steuerlich absetzbar. Zugleich prüfen die Finanzämter den Ansatz von Aufwendungen für die Kinderbetreuung deutlich strikter.

Das Erfreuliche: Viele Eltern können jetzt von einem besseren Abzug der Kosten für die Kindertagesstätte oder die Tagesmutter profitieren. Als Höchstbetrag werden Kosten von 6.000 € je Kind berücksichtigt. Steuerlich anerkannt werden 80 % (bisher zwei Drittel) der entstandenen Betreuungsaufwendungen – somit maximal 4.800 € im Kalenderjahr für jedes betreute Kind. Begünstigt sind Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu betreuen.

Dirk Sonntag
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