Die Antwort ist eindeutig: Ja – die Europäische Union plant eine digitale Unternehmens‑„Brieftasche“, die Weichen für grenzüberschreitendes Wirtschaften stellen soll. Während die EUDI Wallet für natürliche Personen bereits etabliert wird, steht mit der „European Business Wallet“ (EUBW) ein gleichgelagertes Vorhaben für juristische Personen bereit.
Wer anonym beim Finanzamt angezeigt wird, hat in der Regel keinen Anspruch darauf, den Inhalt dieser Anzeige zu erfahren. Das hat der Bundesfinanzhof nun ausdrücklich bestätigt. Für Unternehmer stärkt das Urteil die Bedeutung des behördlichen Geheimhaltungsschutzes – auch bei unbegründeten Hinweisen.
Was zählt als wirksame Entnahme – und wann bleibt der Verkauf steuerpflichtig? Teil 2 zeigt, was das Finanzgericht konkret verlangt: warum Inserate zum falschen Zeitpunkt teuer werden können, welche Nachweise erforderlich sind – und wie Unternehmer sich vor unnötiger Umsatzsteuer schützen.
Mit der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) nebst anschließender Restschuldbefreiung erhält der Schuldner die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Gerät die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten, muss schnell gehandelt werden. Denn der Geschäftsführer ist verpflichtet, bei bestimmten Insolvenzgründen innerhalb der vorgegebenen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, droht ihm die persönliche Haftung bei gegen ihn gerichteten Ersatzansprüchen.
Je nach persönlicher, beruflicher oder unternehmerischer Situation kommen verschiedene Insolvenzverfahren in Betracht. Welches im konkreten Einzelfall einschlägig ist, erschließt sich nicht ohne Weiteres. Eine erste Orientierung bietet der folgende Überblick.
Am Tag der Verfahrenseröffnung erlässt das Insolvenzgericht einen Eröffnungsbeschluss, wonach das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Damit enden die vorläufigen Verfahren, also auch der Schutzschirm. Zugleich wird ein Insolvenzverwalter oder ein Sachwalter bestellt, d.h. in der Regelinsolvenz ein Insolvenzverwalter nach § 27 InsO, der die volle Kontrolle über das Vermögen des Schuldners erhält.
Je nach Stadium vor und innerhalb des Insolvenzverfahrens bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Gesellschaft erfolgreich zu sanieren. Die Optionen reichen vom Debt-to-Equity-Swap, StaRUG-Verfahren, Verkauf der GmbH vor Insolvenzeintritt Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltungsverfahren ohne Schutzschirm, Insolvenzplanverfahren bis zur übertragenden Sanierung.
Manche Einzelunternehmer und Freiberufler haben sich mit ihrer selbstständigen und als natürliche Person ausgeübten Tätigkeit hoch verschuldet. Das kann ebenso für ehemalige GmbH-Geschäftsführer gelten, vor allem wenn sie zuvor auch noch in der persönlichen Haftung gestanden haben.
Das Schutzschirmverfahren bietet dem Schuldner die Möglichkeit, unter dem Schutz eines besonderen Verfahrens in Eigenverwaltung innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan aufzustellen, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzplan durchgeführt werden soll (§ 270d Abs. 1 InsO).