Teil 1 lieferte den Überblick zur Rückkehr des ermäßigten Steuersatzes ab 2026. Teil 2 zeigt, wo es in der Umsetzung kompliziert wird: Wie Kombiangebote korrekt aufgeteilt werden, was sich bei Business-Packages ändert – und warum Gutscheine künftig steuerlich ganz anders zu behandeln sind.
Seit dem 01.01.2026 gilt wieder der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Doch was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt viele Detailfragen mit sich – besonders bei Getränken, Pauschalangeboten oder Events rund um Silvester. Teil 1 zeigt, wie sich die Änderungen grundlegend auswirken und wer davon betroffen ist.